I ) Das Projekt des Unternehmens SOTRAVEST :
Im April 2015 hat die Filiale AXEST des Unternehmens SOTRAVEST, dessen Sitz in Oberbronn ist, die Genehmigung beantragt, ihre Bauschuttlagerungskapazität durch die Schaffung von zwei Lagerungsflächen für gebundenes Asbest zu erweitern.
Diese beiden 3700m2 groβen und 10m hohen Alveolen werden 150 000 Tonnen gebundenes Asbest enthalten, das auf den Baustellen anderer Betriebe in der Umgegend sowie in mehreren umliegenden Departements für eine Dauer von dreiβig Jahren eingesammelt werden wird.
Diese Lagerungsstätte die sich auf 11ha hinziehen wird, befindet sich mitten im Regionalen Naturschutzgebiet der Nordvogesen, auf dem Gemeindegrundbesitz des Bade-und Luftkurorts Niederbronn-les-Bains, der an den nahe gelegenen Gemeinden Reichshoffen und Oberbronn grenzt.
Auf Anordnung des Präfekten vom 25.Juli 2016 wurde dieses Vergraben genehmigt.
Das Projekt, das zu Beginn als kleines Projekt bezeichnet wurde, beträgt inzwischen 1.200.000 m3 Schutt, davon 150.000m3 Asbest, was mit dem beschützten Gebiet sowie der Reserve der Biosphäre nicht vereinbar ist.
Niederbronn-les-Bains und Reichshoffen sind benachbart, gehen ineinander über und die Deponie befindet sich auf dem Gelände von Niederbronn genau zwischen den beiden Städten.
Wo wird die Asbest Deponie sein ?
II-Weshalb wir dagegen sind :
1) Ein übles Projekt am falschen Ort:
Dieses irreversible Asbestvergraben wird im Gebiet des Regionalen Naturschutzgebietes durchgeführt werden, dessen Ziel es ist, die vorhandenen Biotopen zu schützen , um sie den künftigen Generationen weiterzugeben.
Diese Deponie befindet sich im Umkreis des Regionalen Naturparks der Nordvogesen dessen Charta im Jahre 2014 erneuert wurde und die auch mit dem benachbarten Pfälzerwald von der UNESCO im Weltmarkt für Biosphärenreservat markiert wurde.
Wir befinden uns hier am Zusammenbruch des Rheintals auf durchlässigem Boden. Uns wurde gesagt, dass Asbest, das nicht eingeatmet wird, nicht gefährlich sei.
Das Grundstück, das die Stadt Niederbronn der Sotravest zugestanden und die daraus eine Gefahrenzone gemacht hat, grenzt an das Handwerksgebiet des Gemeindeverbands, wo 300 Menschen arbeiten. Das Grundstück liegt auch in unmittelbarer Nähe von den Reichshoffener Wohnhäusern.
2) Unbekannte Folgen
· 15% der Bevölkerung vom Kreis Niederbronn leben vom Tourismus, der auf dem Ansehen des Bade-und Luftkurortes, des Regionalen Naturschutzgebiets und des Ökotourismus beruht. Das Asbest als Markenzeichen der Region wird zerstörerische Auswirkungen auf diesen bedeutenden Wirtschaftssektor haben.
Die Stadt Niederbronn-les-Bains ist als Kurort erklärt und füllt gerade mal drei Kilometer von der Sotravest-Deponie das „Source Celtic“ Wasser ab (Siehe Artikel von Herrn Meckert, CEO von Celtic). Links Wasser Celtic
· Die Asbestlagerung befindet sich mitten in einer ZNIEFF ( Naturraum von ökologisch faunistischem und pflanzlichem Interesse).
· Was das Sickerwasser durch die Lagerungsalveolen betrifft, so ist weder Undurchlässigkeit noch Filtern vorgesehen. Das Wasser ergieβt sich in den Lauterbach, der die nahe gelegene Gemeinde Gundershoffen durchflieβt.
Die Bevölkerung ist sich des Ernstes der Gesundheitssituation bewusst und ist um die Ausstrahlung der Gemeinden besorgt, die alle für Nachhaltigkeit im Herzen dieses touristischen Gebiets engagiert sind.
3) Rechtliche Widersprüche
a) Zuständigkeiten der Region GRAND EST
Auch wenn der Plan, der von der Region GRAND EST vor Dezember 2017 hätte ausgearbeitet werden sollen, bislang nicht abgeschlossen ist und vor 2019 nicht abgeschlossen sein wird, sollte seine Verschiebung den Präfekten dazu veranlasst haben, seine Entscheidung aufzuheben unter Einhaltung des Dekrets vom 17.Juni 2016, der bestimmt, dass anstehende Anfragen in Erwartung gelegt werden müssen.
b) Mehrere Mängel
– im ICPE-Dossier: Mangelnde Konsultation des Regionalen Naturparks vor der öffentlichen Untersuchung,
– fehlende hydrogeologische Studie (die Abflussgewässer der Deponie flieβen in einen Bach),
– ordnungsgemäβe Behandlung von Asbest als nicht gefährliches Produkt, während das Dekret vom 10. März 2016 – jetzt Artikel R 541-7 des Umweltgesetzbuches, ausdrücklich auf die europäische Norm hinweist (Entscheidung 2000/532/EG), die nicht unter gefährlichem oder nicht gefährlichem Asbest unterscheidet, sondern jede Form von Asbest als gefährlich bezeichnet
– Die Europäischen Behörden haben Frankreich verpflichtet, die europäischen Abfall-und Asbestbestimmungen einzuhalten, die das Land abgeschlossen hat, jedoch nicht einhält.
Da sich SOTRAVEST eine hohe Rentabilität von der Asbestabfalldeponie verspricht, sind unsere Ängste real und begründet.
3) Rechtlicher Vorgang
Das Dekret vom 17. Juni 2016 hat zwingend vorgeschrieben, regionale Abfallbewirtschaftungspläne zu schaffen. Es steht also vor dem Dekret des Präfekten vom 25. Juli 2016, der es bei der Erteilung der ICPE –Zulassung nicht berücksichtigt hat, während das Dekret ausdrücklich die Schaffung von Asbestablagerungen bei der Vorbereitung des Regionalplans vorsieht.
Eine solche Deponie in solch einem Gebiet zu schaffen, ist zumindest unangemessen und widerspricht dem Artikel L 331-1 des Umweltgesetzbuches, der die Biosphärenreserven definiert und auf die Grundsätze des Artikels L 110- 1 des gleichen Kodex (Vorsorgeprinzip und Abwesenheit des Nettoverlusts der Biodiversität).
Mit Bescheid vom 25. Juli 2016 genehmigte der Präfekt vom Bas-Rhin die Schaffung einer ICPE, die eine Million 80 000 Tonnen inerten Abfall sowie 150 000 Tonnen Asbestabfälle auf dem Gelände der Gemeinde Niederbronn-les-Bains aufnehmen kann.
Der Verein HERON ging vor Gericht und das Verwaltungsgericht Straβburg hat am 14.Februar 2017 die Einstellung der Präfekturentscheidung ausgesprochen, da der Untersuchungskommissar seine befürwortende Stellungnahme unter ausdrücklichem Vorbehalte der Schaffung eines Siedlungsbecken abgeschlossen hatte.
Die Sache ist weiterhin nicht gelöst und der Verein HERON sieht den Fall vor, da der Präfekt ein neues Dekret erlassen hat im JULI 2017, obwohl das Dossier viele Grundfragen aufwirft, die wir im Hinblick auf ihre Ernsthaftigkeit erörtert sehen möchten.
4)Was wird jetzt ?
Der Verein schlägt vor, dass das Projekt bis zur Verwirklichung eines Regionalplanes aufgeschoben wird und dass Staat und Region sich engagieren, eine regionale Verglasungsanlage an einem passenden Ort zu errichten.
Der Verein HERON und die Bevölkerung werden sich weiterhin diesem Projekt widersetzen. Wenn es sein muss, werden wir uns an die europäischen Behörden wenden .
Presseschau
Unser Brief von Herrn Nicolas Hulot, dem Minister der Ökologie
4) WIR BRAUCHEN IHRE UNTERSTÜTZUNG! WIR ZÄHLEN AUF SIE!
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